Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Ferienhauses „Villa Wasserstadt“, Seepark 74, 48529 Nordhorn
§ 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge über die mietweise Überlassung des o.g. Ferienhauses von Sebastian Hochmann, Innere Blanke 22, 48529 Nordhorn – im folgenden „Leistungserbringer“.
§ 2 Vertragsabschluss, Sicherheiten, Verjährung
2.1 Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag mit dem Leistungserbringer zustande. Diese kann sowohl mündlich am Telefon erfolgt sein, als auch schriftlich. In dem Moment, indem der Leistungserbringer Zeiträume für den Gast zurückhält, besteht bereits eine verbindliche Reservierung. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Hat ein/e Dritte/r für den Gast eine Reservierung vorgenommen, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Leistungserbringer eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.2 Im Rahmen der Reservierung hat der Gast eine unverbindliche Ankunftszeit zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch ohne Angabe einer Ankunftszeit ein Beherbergungsvertrag zustande kommt.
2.3 Der Leistungserbringer ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast die gesamte Mietsumme einzufordern. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wird auf eine Splittung der Gesamtsumme verzichtet. Sollte der Gast 21 Tage vor Reiseantritt kündigen, erhält er die gesamte Summe zurück.
2.4 Sollte der Gast über die vereinbarte Zeit hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten verbleiben, widerspricht der Leistungserbringer bereits jetzt ausdrücklich einer Forstsetzung des Vertragsverhältnisses. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Leistungserbringer der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Dem Leistungserbringer trifft dazu jedoch keine Verpflichtung.
2.5 Der Leistungserbringer behält sich ausdrücklich vor, wen er als Gast aufnimmt. Insbesondere werden keine Beherbergungsverträge mit VertreterInnen der unter Punkt 5.3 genannten Weltanschauungen geschlossen.
2.6 Der Weiterverkauf bzw. die Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Räumlichkeiten ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern bzw. Betten und/oder Zimmer- bzw. Bettenkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Leistungserbringer ist nicht zulässig. Der Leistungserbringer ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem/der Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung der Räumlichkeiten zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
§ 3 Entgelte
3.1 Die Pflicht zur Entrichtung der Entgelte entsteht beim Zustande Kommen des Beherbergungsvertrags.
3.2 Die Entgelte werden nach der Leistungserbringung/mit Zugang der Rechnung fällig. Der Gast hat den Rechnungsbetrag unverzüglich ohne Abzug zu bezahlen. Der Leistungserbringer ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein/e VerbraucherIn beteiligt ist, in Höhe von 4,2 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
3.3 Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Leistungserbringer vor, die Preise entsprechend anzupassen.
§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers
4.1 Bei Rücktritt des Gastes hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Leistungserbringer einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffelung zu bezahlen: Bei Stornierung bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei. Bei Stornierungen bis 20 Tage vor Anreise sind 100% des vereinbarten Preises zu zahlen. Diese Stornobedingungen gelten auch für online-Buchungen, soweit keine anderen Bedingungen ausdrücklich genannt werden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die pauschalierten Aufwendungen nicht oder nicht in voller Höhe entstanden sind.
4.2 Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis. Sind höhere Anzahlungen als die obigen Stornogebühren vereinbart oder geleistet, so gelten diese als Stornogebühren. Der Leistungserbringer kann den Gästen jedoch für Storno-/Schadensersatz für im Namen des Gastes bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.
4.3 Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Der Leistungserbringer ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Gast davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden. Einmalige Teilrücktritte bis 10 % des Vertragswertes fallen unter Kulanz und sind stornogebührenfrei.
4.4 Sollten die dem Leistungserbringer durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als der vorgenannte Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
§ 5 Rücktritt des Leistungserbringers
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Leistungserbringer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Leistungserbringer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Leistungserbringer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist der Leistungserbringer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten – beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Leistungserbringer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben ist; Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen – z. B. in der Person und Alter des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Leistungserbringer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Leistungserbringers zuzurechnen ist.
Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen von/für:
- Junggesellenabschiede
- Vertreter menschenverachtender (rassistisch, rechtsextrem, antisemitisch, islamophob, etc.) Weltanschauungen
- Vertreter homophober, transphober und/oder sexistischer Weltanschauungen
§ 6 Wohnungsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
6.1 Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Gast zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Eine spätere Anreise ist nach vorheriger Absprache möglich. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sollte das Objekt zum angegebenen Zeitpunkt noch nicht bezugsfertig sein, entsteht kein Schadensanspruch. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Gästeservice vor Ort.
6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Leistungserbringer aufgrund verspäteter Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 13:00 Uhr 100 %. Das Mietobjekt ist in einem sauberen Zustand zu übergeben. Müllentsorgung, Reinigung von Küchenzubehör und Geschirr, Entleerung des Kühlschranks sowie Reinigung von Grill und Kamin sind nicht im Preis der Endreinigung enthalten.
6.3 Der Leistungserbringer ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden in der Wohnung, nicht vertragsgemäße Nutzung und gesonderten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigungen zu berechnen.
6.4 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen.
§ 7 Haftung des Leistungserbringers
7.1 § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB sieht vor, dass für den Fall, dass ein Mangel im Sinne des § 536 BGB bei Vertragsschluss vorhanden ist, der Mieter neben den Rechten aus § 536 BGB Schadensersatz verlangen kann. Es handelt sich dabei um eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung, d. h. der Vermieter haftet selbst dann, wenn er weder fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Insoweit, wie durch die vorstehend wiedergegebene gesetzliche Regelung eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel begründet wird, wird diese hiermit ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Mieter im Hinblick auf den bei Vertragsschluss vorhandenen Mangel, auf den der Mieter seine Ansprüche stützt, arglistig getäuscht, so z. B. denselben arglistig verschwiegen, oder dem Mieter zugesichert, der anfängliche Mangel, auf den der Mieter seine Ansprüche stützt, wäre nicht vorhanden.
7.2 Des Weiteren ist die Haftung des Vermieters einschließlich derjenigen für das Verhalten seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubter Handlungen und positiver Vertragsverletzungen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Der Vermieter haftet also nur dann, wenn er, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben, es sei denn, es werden Kardinalpflichten, d. h. solche, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, verletzt oder es handelt sich um eine Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer entsprechenden Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
7.3 Den Leistungserbringer trifft keine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt oder Naturgewalt.
7.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird der Leistungserbringer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Leistungserbringer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
7.5 Dem Gast ist bekannt, dass eine Besonderheit der Wohnung darin besteht, dass Leistungserbringer und Reinigungspersonal Ersatzschlüssel für die gemietete Wohnung besitzen.
7.6 Das Mietobjekt verfügt über einen kostenlosen Internetzugang. Der Gast erhält die Zugangsdaten spätestens bei der Ankunft im Objekt. Für Ausfälle des Internetzugangs haftet der Vermieter nicht. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass während des Aufenthaltes der Internetzugang durch den Mieter oder mitreisende Personen rechtswidrig verwendet wird.
§ 8 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen (Meldegesetz) ein Jahr bzw. bei Rechnungen zehn Jahre aufbewahrt werden – das gilt auch für E-Mails und Datenbankeinträge. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann so klein wie möglich ist.
§ 9 Nichtrauchen in den gemieteten Räumlichkeiten Das Mietobjekt ist eine Nichtraucherwohnung. Es ist daher untersagt in den Räumlichkeiten zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Leistungserbringer das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung einen Betrag in Höhe von EUR 200 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Leistungserbringer einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
§ 10 Haustiere Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich gestattet. Die Anzahl der Hunde ist dem Vermieter nach der Buchung unverzüglich mitzuteilen. Pro Hund erhöht sich der Übernachtungspreis um 7,50€. Ferner behält sich die Reinigungsfirma vor, die Reinigungskosten zu erhöhen. Das Mitbringen von weiteren Tierarten ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Leistungserbringer in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren. Bei Zuwiderhandlung wird ein Betrag von 150,00 € eingefordert.
§ 11 Weitere Pflichten des Gastes Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Die Hausordnung ist auf der Webseite des Leistungserbringers einsehbar und liegt darüber hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten aus. Der Gast hat seine Rechte gemäß der Hausordnung und unter äußerster Schonung der Substanz der Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes auszuüben.
§ 12 Hausordnung
12.1 Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen.
12.2 Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
12.3 Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung, wie zum Beispiel dem Feiern einer Party, der Ruhestörung oder der Nutzung des Objekts von nicht in der Buchung aufgeführten Personen oder mehr Personen als in der Buchung vom Gast angegeben sind ein gesondertes Entgelt zu verlangen (Siehe Leistungstabelle 1)
12.4 Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Leistungserbringer ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
12.5 Alle Hausordnungspunkte findet der Gast außerdem in den Unterlagen in dem vermieteten Objekt.
§ 13 Reiseverbote
13.1 Wurde in der Zeit der getätigten Buchung ein Reiseverbot oder ein (Teil-) Lockdown veranlasst, bestätigt der Gast, dass es sich bei seiner Reise um eine geschäftliche, dienstliche, medizinisch notwendige oder Reise aus moralischen und/oder ethischen Gründen etwa einer Beerdigung handelt.
14.1 Der Vermieter stellt den Gästen kostenlos ein Kanu, zwei Schwimmwesten für Kinder, zwei Schwimmwesten für Erwachsene und zwei Paddel zur Verfügung. Der Vermieter übernimmt weder für die Benutzung des Kanus noch für die Verwendung der Schwimmwesten Haftung, sodass die Benutzung des Kanus und der Schwimmwesten auf eigene Gefahr des Gastes ausgeübt wird. Für die Nutzung des Kanus wird kein gesonderter Vertrag zwischen dem Vermieter und Mieter geschlossen, da die Nutzung bereits im Übernachtungspreis inkludiert ist. Auf § 7 wird an dieser Stelle explizit hingewiesen.
14.2 Nutzung des Zuwegs: Der Zuweg zum See (nachfolgend "Zuweg") ist Teil des Mietobjekts und darf von den Mietern des Ferienhauses "Villa Wasserstadt" während der Mietdauer genutzt werden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
14.2.1 Haftungsausschluss: Der Vermieter der "Villa Wasserstadt" schließt jegliche Haftung für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die sich aus der Nutzung des Zuwegs ergeben könnten, aus. Der Zugang zum See und die Nutzung des Zuwegs erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters.
14.2.2. Sorgfaltspflicht: Die Mieter sind dazu verpflichtet, den Zuweg mit angemessener Sorgfalt zu nutzen und keine Handlungen vorzunehmen, die die Sicherheit anderer gefährden könnten. Jegliches unsachgemäße Verhalten oder Vandalismus auf dem Zuweg sind strengstens untersagt.
14.2.3. Mitnahme von Haustieren: Haustiere sind auf dem Zuweg und am See willkommen, jedoch obliegt es den Mietern sicherzustellen, dass ihre Haustiere unter Kontrolle gehalten werden und andere Gäste oder Passanten nicht gefährden oder belästigen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Verletzungen oder Schäden, die durch Haustiere verursacht werden.
14.2.4. Zustand des Zuwegs: Der Vermieter bemüht sich, den Zuweg stets in einem sicheren Zustand zu halten. Dennoch können sich aufgrund von Witterungseinflüssen oder anderen Gegebenheiten Unebenheiten, Hindernisse oder Glätte auf dem Zuweg ergeben. Die Nutzung des Zuwegs erfolgt daher auf eigenes Risiko.
14.2.5. Unvorhersehbare Umstände: Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder sonstige Unannehmlichkeiten, die durch unvorhersehbare Umstände wie Naturkatastrophen, Stromausfälle oder behördliche Anordnungen verursacht werden und die Nutzung des Zuwegs beeinträchtigen könnten.
14.2.6. Verantwortung der Mieter: Die Mieter erklären sich damit einverstanden, den Vermieter und dessen Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Verlusten oder Kosten freizustellen, die sich aus der Nutzung des Zuwegs ergeben könnten.
§ 15 Schlussbestimmungen
16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen soll eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für offenkundige Vertragslücken. 16.2 Es gilt deutsches Recht.
16.3 Die AGB werden mit der Unterschrift im Check-in Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt.
Gerichtsstand: Amtsgericht Nordhorn